Freie Wählervereinigung (FWV) Langenargen

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Präsentation zum
Bürgerentscheid
am 09. Juli 2023

Machbarkeitsstudie für die Bebauung der Teilfläche des Flurstücks 2021 am Mooser Weg
20. November 2022

Es handelt sich hierbei um den Streifen zwischen den vorhandenen Bebauungen direkt am Mooser Weg.

Er ist nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebiets Tettnanger Wald und ohne Funktionsbelegung im gültigen Regionalplan. Dort ist er jedoch als umsetzbare PV-Außenbereichsfläche klassifiziert.

Der Ansatz verfolgt vorrangig das Ziel den Eigentumsbereich in der aktuellen Immobilienentwicklung zu stärken, aber auch der Gemeinde die Option auf eigene Wohnungen zu schaffen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Familien aus der Gemeinde. Dieser Ansatz wird durch die Erkenntnisse der aktuellen Wohnbedarfsanalyse bestätigt.

Das Konzept legt den Hauptschwerpunkt auf die Klimaneutralität im Betrieb, die beim geeigneten Einsatz von Wohneinheiten –hier in Form verdichteter Reihenhäuser- auch die Erträge für die Mobilität mitliefern kann.

CO2-neutrale Erstellung und für künftige Kreislaufwirtschaft geeignete Baustoffe sind weitere Schwerpunkte.

Der minimalste Flächenverbrauch wird möglich durch eine Verlegung des Parkverkehrs in den Untergrund. Oberirdisch verbleiben 30% Photovoltaikgedeckte Holzhäuser, 70% Grünbereiche ohne Verkehr . Aus Sicht des Artenschutzes gibt es keine erfolgversprechendere Struktur. Gleichzeitig entsteht eine Einwohnerdichte von etwa 200-200 EW/ ha.

Erschließungskosten für die Gemeinde im primären Bereich (Straßen, Beleuchtung) gibt es auf der Fläche nicht, die technische Infrastruktur kann ohne allzu großen Aufwand an die in der einseitig bebauten Straße vorhandene herangeführt werden.

Das entwickelte Gefüge macht eine weitere Bebauung der „Höhe“ aus Richtung des Mooser Wegs unmöglich, die Festlegungen im Regionalplan würden diese ohnehin nicht zulassen.

Die 90% verbleibende Fläche der „Höhe“ bietet die Möglichkeit die noch jungen Hochstämme dorthin zu versetzen und durch zusätzliche Pflanzungen derselben Größe und derselben Anzahl zu verdoppeln.

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Stellungnahme FWV Langenargen zum Thema zum Thema "Einwohnerantrag Mooser Weg"
03. Februar 2022

Sehr geehrter Herr Münder,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Langenargen,

wir alle tragen Verantwortung für unsere Gemeinde.
Wir alle können einen Beitrag leisten für ein gutes Zusammenleben in einem Langenargen, das
Antworten findet auf die großen Herausforderungen unserer Zeit.

An dieser Stelle möchte die FWV sich bedanken
beim NABU Langenargen, insbesondere bei Herrn Wahl, für die Stellungnahme, die uns die
Bedeutung der Streuobstwiese am Mooser Weg für die Artenvielfalt eindrücklich vor Augen führt

bei Frau Jahnke, Vorsitzende des NABU Langenargen für das wertschätzende Gespräch, bei dem
Sachverhalte und Missverständnisse persönlich im Dialog geklärt werden konnten

bei Michael Resch und Michael Florian, die mit Ihrem Einwohnerantrag auf die massiven Probleme
verweisen, denen hier wohnende Familien begegnen, die in Langenargen zu Wohneigentum
kommen möchten.

Ganz besonderen Dank geht an Michael Resch, der viel Zeit und Arbeit in eine
Machbarkeitsstudie gesteckt hat, um zu zeigen, wie verantwortungsvoll, nachhaltig und
tatsächlich bezahlbar gebaut werden kann


Wir alle tragen Verantwortung.
Jede Bürgerin und jeder Bürger und ganz besonders die Gemeinderätinnen und -räte.
Wir alle im Gremium sind uns dieser Verantwortung bewusst und nehmen sie sehr ernst.

Wir haben eine Verantwortung unserer Umwelt gegenüber und wir haben eine Verantwortung
unseren Mitbürgern gegenüber.
Wir haben eine ökologische und eine soziale Verantwortung.

Laut einer Studie der Humboldt-Universität, Berlin aus dem Jahr 2018 verschärft der
überproportionale Anstieg der Wohnkosten die Ungleichheit in Deutschland.
Gutverdiener hätten in den vergangenen Jahren Vermögen anhäufen können, während sich die
Vermögensbildung bei Geringerverdienern - und hier vor allem Jüngere - verringert hat.
Darüberhinaus nimmt die Zahl der Wohnungslosen und das Problem der Altersarmut bei
steigenden Mieten deutlich zu.
Kurzum: Wohnen kann arm machen.
Auch wir in Langenargen kennen die Problematik.
Auch hier bei uns gibt es Rentner, Pflegekräfte, Erzieher*innen, die sich die ortsüblichen Preise
nicht mehr leisten können.
Es gibt Familien, die einen Großteil des Einkommens für die monatliche Miete aufbringen müssen.
Das Gemeindeentwicklungskonzept zeigt klar auf, dass durch Zuwanderung und
Bevölkerungszuwachs der Bedarf nach Wohnraum steigt und dass infolge des demographischen
Wandels die Nachfrage nach altersgerechten Wohnformen steigen wird.

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP wird Wohnen ein Grundbedürfnis genannt
und das Thema bezahlbares Wohnen ist laut Parteiprogramm der SPD die soziale Frage unserer
Zeit.
Diese Frage drängt und wir brauchen ein rasches Gegenwirken, denn hier ist Zeit wirklich viel
Geld.
Geld, das viele Mieter in unserer Gemeinde nicht ansparen und für eine Vermögensbildung
einsetzen können.

In Langenargen gibt es seit rund 10 Jahren keine gemeindeeigenen Grundstücke zum Verkauf
mehr.
Dies hat der Gemeinderat 2017 erkannt und wollte mit der einzigen gemeindeeigenen Fläche am
Mooser Weg gegensteuern.
Schon da lagen keine realistischen Alternativen auf dem Tisch, da die Gemeinde keine anderen
Grundstücke hatte und ihr auch keine zum Kauf angeboten wurden.
Ein Bürgerentscheid hat diese einzige Möglichkeit der raschen Bebauung verhindert unter
anderem mit dem Argument, dass es zeitnahe Alternativen an anderer Stelle, z.B. Gräbenen VI
oder Grube gäbe.
Nun nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 3 Jahren haben wir einen legitimen Einwohnerantrag,
unterschrieben von 274 in Langenargen wohnhaften Menschen, die dieses für sie elementare
Thema „Wohnen“ erneut im den Gemeinderat bringen möchten, denn 4 Jahre sind ins Land
gegangen ohne dass sich eine andere Lösung abgezeichnet hätte.
4 Jahre, in denen weder ein ins Leben gerufener Arbeitskreis des Gemeinderats zum Thema
„Wohnen und Bauen“ noch Gespräche mit Grundstückseigentümern dem Ziel einer zeitnahen
Bebauung näher gekommen wäre.
Es ist höchste Zeit, vom Reden zum Handeln zu kommen.

Die Fläche am Mooser Weg ist nach wie vor die einzige gemeindeeigene Fläche, die schnell zur
Verfügung stünde, sie schließt sich an bebaute Ortsteile an.

Grundstücke werden der Gemeinde kaum angeboten.
Grundstücks- und Mietpreise aber steigen unaufhörlich.
Der Druck auf dem Markt wird immer größer.
Laut Bodenrichtwerttabelle Stand 2018 kostet ein Quadratmeter Bauland in Langenargen
zwischen 600€ und 2000€.
Langenargen ist damit mit Abstand Spitzenreiter unter den Gemeinden im Bodenseekreis.
Langenargen hat außerdem die höchste durchschnittliche Miete pro Quadratmeter Wohnfläche im
Bodenseekreis.
Das kommt nicht von Ungefähr!

Wer die hohen Mieten nicht zahlen kann oder möchte, muss wegziehen.
Junge Familien verlassen Langenargen.
Familien, die in Vereinen und im gesellschaftlichen Zusammenleben fehlen.

Eine innerörtliche Nachverdichtung kann diese Problematik allein nicht lösen.
Laut Gemeindeentwicklungskonzept ist es problematisch, dass sich untergenutzte Grundstücke
und Gebäude, die die Möglichkeit bieten durch umfassende Modernisierungen und Abbrüche
weiteren Wohnraum zu schaffen, nicht im Eigentum der Gemeinde befinden. Es gilt hier in einen
kontinuierlichen Dialog mit den Eigentümern zu treten.
Das ist natürlich richtig, aber dies setzt eine Dialogbereitschaft auch von Seiten der
Grundstücksbesitzer voraus.
Ich appelliere nochmals an die gemeinsame Verantwortung!

Im Anhang zum Flächennutzungsplan gibt es eine Darstellung der freien Flächenpotentiale für die
Gemeinde Langenargen in der Fassung von 2014.
Dort sind 62 innerörtliche Wohnbauflächen aufgeführt, die z.T. zur Bebauung kamen , aber beim
Großteil steht bei der Nutzbarkeit der Vermerk:
„Baugrundstück im Privatbesitz, Bebauung möglich, derzeit besteht von Seiten der Eigentümer
kein Interesse das Grundstück zu bebauen oder zu veräußern.“

Meist sind innerörtliche Flächen zudem klein und gehen oft an Bauträger.
Wo früher ein Einfamilienhaus stand, entstehen teure Mietwohnungen mit vielen Stellplätzen und
wenig Grün.

Ein Wahlversprechen aller Fraktionen war, sich für bezahlbaren Wohnraum einzusetzen.
Dieses Wahlversprechen darf keine bloße Floskel bleiben.
Das Gemeindeentwicklungskonzept schlägt vor, dass weitere Wohnbauflächen im Außenbezirk
erschlossen werden können, wenn es keine Alternative gibt.

Die Fläche am Mooser Weg bietet uns eine einmalige Chance.

Hier könnte die Gemeinde schnell und gleichzeitig zu fairen Preisen Bauland ausweisen, um hohe
ökologische, soziale und politische Ansprüche zu erfüllen.
Auch der im Gemeinderat oft vorgebrachte Wunsch, gemeindeeigene Wohnungen zu schaffen, die zu vernünftigen Preisen vermietet werden könnten, wäre hier umsetzbar.
Dies könnte der Grundstein sein für weiteren kommunalen Wohnungsbau.
Die Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt nach oben könnte unterbrochen werden.

Ich zitiere nochmals aus dem Gemeindeentwicklungskonzept:
„Gemeindliche Grundstücks- und Wohnungspolitik mit Bevorratung von Grundstücken oder der
Errichtung von Wohneinheiten beispielsweise durch eine gemeindeeigene
Wohnungsbaugesellschaft bietet die Möglichkeit aktiv den Wohnungsmarkt mitzugestalten.“

Eine Konzeption für die Ausweisung von Bauland mit Vorgaben muss dringend ausgearbeitet
werden. So steht es vollkommen richtig in der Sitzungsvorlage.
Als Beispiel sei hier aus der Präambel zur Richtlinie zur Vergabe von Grundstücken einer
Gemeinde von 2021 angeführt;
„Die Gemeinde verfolgt mit der Vergaberichtlinie das Ziel, den sozialen Zusammenhalt der Bürger
der Gemeinde zu stärken und zu festigen. Ohne die Vergabe nach dieser Richtlinie und die
Ausweisung entsprechender Baugebiete wäre die in der Gemeinde verwurzelte Bevölkerung zu
großen Teilen nicht in der Lage, Grund und Boden zu Wohnzwecken zu erwerben und die
Bebauung zu finanzieren. Das Modell dient dazu, dauerhafte, langfristige und nachhaltige
Sesshaftigkeit in der Gemeinde zu ermöglichen, weil diese die soziale Integration und den
Zusammenhalt in der örtlichen Gemeinschaft maßgeblich stärkt. Gerade junge Familien mit
mehrjähriger Bindung zur örtlichen Gemeinschaft sind auf die Vergabe gemeindlicher Bauplätze
angewiesen, um auch zukünftig in der Gemeinde bleiben zu können und nicht zum Wegzug
gezwungen zu sein. Daneben will das Modell auch den Zuzug junger Familien und deren
Eigentumsbildung fördern.“

Die Europäische Union hat 2017 die Leitlinien zur Ausgestaltung von sogenannten
Einheimischenmodellen akzeptiert.
Unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Freizügigkeit dienen Einheimischenmodelle dazu,
einkommensschwächeren Personen der örtlichen Bevölkerung den Erwerb angemessenen
Wohnraums zu ermöglichen.
Sie geben zwingend zu beachtende Rahmenbedingungen vor, gewähren aber ein großes Maß an
Gestaltungsspielraum für die Kommunen. Neben Einkommen und Vermögen können auch Anzahl
der Kinder, pflegebedürftige Angehörige, der Ortsbezug oder auch eine ehrenamtliche Tätigkeit
eine Rolle spielen.

Wir alle sind uns bewusst, dass die Streuobstwiese am Mooser Weg eine wichtige Funktion für
den Artenschutz hat und rund die Hälfte außerdem als Ausgleichsfläche für Gräbenen V dient.
Diese Ausgleichsfläche muss unserer Meinung nach selbstverständlich an anderer Stelle auf unserem Gemeindegebiet ausgewiesen werden.

Dort könnten hochwertige Hochstämme angepflanzt und so der wichtigen Biotopverbundplanung
Rechnung getragen werden. Eine Zusammenarbeit mit dem NABU wäre sehr wünschenswert.

An dieser Stelle möchte ich auch meinem Fraktionskollegen Christoph Brugger danken, der sich
viele Gedanken über mögliche Ausgleichsflächen gemacht hat und sich mit konkreten
Vorschlägen an die Verwaltung gewandt hat.
Die Verwaltung ist aufgerufen, schnellstmöglich geeignete Flächen zu prüfen und auszuweisen.

Ihnen allen danken wir für Ihre Geduld und Bereitschaft, zuzuhören! Wir freuen uns auf die
konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten!


Zum Beschlussvorschlag:
Die FWV begrüßt externe, neutrale Wohnraumanalysen und Handlungskonzepte.
Essentiell ist die Abklärung des §33a NatSchG und die Möglichkeit einer
Umwandlungsgenehmigung!

Die FWV stellt 2 Anträge zum Beschlussvorschlag der Verwaltung:
zu Punkt 1: das Wort „zeitnah“ ist zu ersetzen durch „spätestens in der Märzsitzung“ wie im
Sachverhalt unter Punkt 5: Weiteres Vorgehen, dargelegt.
Wir beantragen außerdem, dass in den Beschlussvorschlag 2A aufgenommen wird der Wortlaut:
„Das Ergebnis der rechtskräftigen Prüfung soll bis zur Gemeinderatssitzung im Juni vorliegen.“


Susanne Porstner
Fraktionsvorsitzende FWV Langenargen

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Stellungnahme FWV Langenargen zum Thema Gräbenen IV 
01. November 2020

siehe PDF Dokument unter "Downloads": Link

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Stellungnahme FWV Langenargen zum Thema Volksbegehren „Rettet die Bienen“ 

Stellungnahme FWV Langenargen zum Thema Volksbegehren „Rettet die Bienen“

Die Fraktion der FWV sieht im Volksbegehren „Rettet die Bienen“ einen wichtigen Aufruf an die Politik des Landes Baden-Württemberg, sich mit dem Problem des Artensterbens auseinanderzusetzen.
Es ist notwendig, sich diesem Thema mit allem Nachdruck anzunehmen und vielfältige Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Wir sehen auch die Probleme, die sich aus den Forderungen des Volksbegehrens für die hiesigen Landwirte ergeben.
In Langenargen ist ein Großteil der landwirtschaftlichen Fläche als Schutzgebiet ausgewiesen, in dem sämtliche Pflanzenschutzmittel verboten wären.
Obst- und Hopfenanbau wären dort kaum mehr möglich.

Zum Schutz unserer Artenvielfalt braucht es darum einen intensiven, sachlichen Dialog zwischen Naturschutz, Landwirtschaft und Politik.
Alle betroffenen Seiten müssen gehört und gegeneinander abgewägt werden. Mögliche Wege der Problemlösung müssen gemeinsam erarbeitet und dann auch getragen werden.
Einseitige Schuldzuweisungen sind nicht zielführend.

Das Thema des Naturschutzes ist sehr komplex, selbst Fachleute sind sich uneinig über geeignete Maßnahmen.
Wissenschaftler der Universität Hohenheim z.B. stellen sich gegen das Volksbegehren, dessen Grundgedanke sie zwar richtig finden, das aber weit über das Ziel hinausschießen würde.
Ähnlich äußert sich Ministerpräsident W. Kretschmann (Grüne), für den die Ziele des Volksbegehrens berechtigt sind, die Umsetzung aber einer Überarbeitung bedarf.

Die FWV sieht die Landesregierung in der Pflicht, im Hinblick auf das Volksbegehren gute Lösungsmöglichkeiten in konstruktiver Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern,Landwirten und Vertretern des Naturschutzes zu finden.
Artenschutz braucht das Mitwirken jedes Einzelnen und aller Gruppierungen!

Susanne Porstner
Fraktionsvorsitzende FWV Langenargen

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